Presseausweis ohne Nachweis und ohne Mitgliedschaft

Der Beruf eines Journalisten ist sehr vielseitig und bei Rundfunk- und Fernsehanstalten ebenso gefragt, wie bei Nachrichtenbüros, Zeitungen, Zeitschriften, Verlagen sowie bei Werbeagenturen und E-Business-Unternehmen. Dennoch ist der Berufsbegriff „Journalist“ nicht geschützt. So darf sich jeder, der gerne schreibt und Texte, Blogs, Videos und Fotos veröffentlichen möchte, gemäß der im Grundgesetz verankerten Pressefreiheit, dieser Berufsbezeichnung bedienen. Als Identifizierung dient der Presseausweis. Ohne dieses Dokument ist die Arbeit eines Journalisten stark eingeschränkt bis unmöglich. Nicht nur wichtige Recherche-Quellen bleiben ihm ohne das Dokument verschlossen, auch der Zugang zu Veranstaltungen und Messen, über die der Journalist berichten möchten, werden ihm ohne offiziellen Nachweis über seine journalistisches Tätigkeit verwehrt. Presseausweis für YouTuber
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Presseausweis ohne Nachweis

Insbesondere für freiberuflich tätige Journalisten, Blogger oder Fotografen ist ein Presseausweis interessant, für den es keinen Nachweis bedarf. Die einzige Voraussetzung zur Beantragung eines Presseausweises ohne Mitgliedschaft und Nachweis ist die Tatsache, dass der Antragsteller journalistisch tätig ist. Durch die Vielseitigkeit und die Flexibilität, die der Beruf heute mit sich bringt, ist es nicht zwingend erforderlich, dass die journalistische Tätigkeit in Festanstellung bei Nachrichtenbüros oder Zeitungen und Zeitschriften ausgeübt wird. Auch Blogger, die in Eigenregie recherchierte Beiträge in ihrem Blog oder auf YouTube, Facebook, Instagram, Twitter und Co. veröffentlichen, üben eine journalistische Tätigkeit aus.

Obwohl es von einschlägigen großen Verbänden oft gerne so dargestellt wird, gibt es den allein gültigen einzigen offiziellen Presseausweis nicht. Zahlreiche Journalisten gehören keiner dieser Institutionen an, da der Erwerb eines Presseausweises oft an eine Mitgliedschaft in der jeweiligen Institution gebunden ist. Zudem verlangen die meisten Presseverbände wie beispielsweise DJU, DJV und BIV, einen Nachweis über die journalistische Tätigkeit. Während sich Journalisten in Festanstellung über ihren Arbeitgeber identifizieren können, ist es frei- oder nebenberuflich tätigen Journalisten oft nicht möglich den erforderlichen Nachweis über ein Arbeitsverhältnis vorzuweisen. Letztere Gruppe kann sich mit einem Presseausweis, für den es keinen Nachweis bedarf, ebenso weltweit als professioneller Journalist ausweisen. Einzige Bedingung ist, dass der Antragsteller versichert, dass der Presseausweis ausschließlich für seine journalistische Tätigkeit Verwendung findet. Der Presseausweis ohne Nachweis kann in der Regel online angefordert werden. Es besteht keine Pflicht einer Mitgliedschaft – das heißt, die entstehenden Kosten sind nur einmal fällig und beziehen sich ausschließlich auf den Ausweis. Presseausweise Blogger

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Internationaler Presseausweis

Blogger, Video-Journalisten oder Fotografen, die im Ausland recherchieren möchten, stoßen bei ihren Recherchen oft an ihre Grenzen, da ihnen das offizielle Dokument fehlt, um sich als Journalist identifizieren zu können. Ohne Presseausweis bleibt ihnen der Zugang zu wichtigen Recherche-Quellen oft verwehrt. Da Blogger, oder freie Fotografen in der Regel in Eigenregie arbeiten und nicht im Auftrag eines Verlages recherchieren, können sie in der Regel natürlich keinen offiziellen Nachweis über ihre Tätigkeit vorlegen. Somit ist es für die frei schaffenden Journalisten unmöglich, einen Presseausweis bei einem einschlägigen Presseverband zu erhalten, da bei den Verbänden offizielle Dokumente als Nachweis für die journalistische Tätigkeit erforderlich. Bei einem Presseausweis ohne Nachweis, reicht es aus, dass der Journalist oder Blogger versichert, das Dokument ausschließlich für seine journalistische Tätigkeit zu nutzen. Der große Vorteil bei einem Ausweis ohne Nachweis: Der Blogger, Fotograf oder Videojournalist bleibt frei und muss sich keinem Verband in Form einer Mitgliedschaft anschließen.

Auch Schüler profitieren von einem Presseausweis

Der Internationale Presseausweis ist auch für Schülerinnen und Schüler, die für eine Schülerzeitung tätig sind, interessant. Insbesondere, wenn sie sich auf einer Auslandsreise befinden und anschließend über die Reise in ihrem Medium berichten möchten. Das offizielle Dokument verschafft ihnen den Zugang zu interessanten Recherchequellen an ihrem jeweiligen Aufenthaltsort.

Wer braucht einen Presseausweis?

Jeder Journalist benötigt einen Presseausweis, um sich bei seiner täglichen Arbeit offiziell auszuweisen zu können. Das Dokument verschafft seinem Besitzer nicht nur Zutritt zu benötigten Recherche-Quellen, es hat auch viele weitere Vorteile. Nach entsprechender Akkreditierung im Vorfeld kann der Journalist oder Fotograf meist bei freiem Eintritt an Veranstaltungen teilnehmen, wenn er im Nachhinein in seinem Medium darüber berichtet. Der Ausweis verschafft ihm auch Zutritt zu Backstage-Bereichen, die für Besucher ohne entsprechenden Nachweis verschlossen bleiben. Denn letztendlich profitiert auch der Veranstalter im Nachhinein von der Arbeit des Journalisten, der seinen Bericht über den Event in der Zeitung veröffentlicht. In den meisten Fällen erscheint der Bericht nicht nur in den Printmedien, sondern auch auf vielen Kanälen im Netz, da die meisten Medien heute auf mehreren Kanälen gleichzeitig präsent sind. Das bietet dem Veranstalter auch im Nachhinein einen enormen Werbeeffekt.
Die gleichen Vorteile genießen auch Fotografen und Video-Blogger. Voraussetzung ist allerdings, dass sie sich mit einem offiziellen Dokument ausweisen können. Da Video-Blogger oder Fotografen meist freiberuflich tätig sind, und in keinem Anstellungsverhältnis zu Print- oder Online-Medien stehen, ist für sie ein Presseausweis der keinen Nachweis verlangt, oft die einzige Möglichkeit, sich als Journalist zu identifizieren. Doch auch nicht alle Journalisten, die in Festanstellung beschäftigt sind, möchten sich zwingend einem offiziellen Verband anschließen. Viele halten die Mitgliedschaft in einer Organisation nicht mehr für zeitgemäß, oder sehen für sich selbst, bis auf die Beantragung eines Presseausweises, keine weiteren Vorteile, Mitglied einer Institution zu sein, für die er einen Jahresbeitrag entrichten muss.

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Auch für Freiberufler oder Festangestellt?

Ein Presseausweis, für den es keinen Nachweis bedarf, ist demzufolge nicht nur für freiberuflich tätige Journalisten interessant, sondern auch für Festangestellte. Statt jährlicher Mitgliedsbeiträge, kommen in diesem Fall lediglich die Kosten zur Ausstellung des Ausweises auf sie zu.
Der Presseausweis identifiziert zwar den Journalisten. Dass heißt aber nicht, dass man alleine mit diesem Dokument automatisch kostenlos Zugang zu allen Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen hat. So ist es für Journalisten, Fotografen, Blogger oder andere freischaffende Medienvertreter wichtig, sich vorab mit dem jeweiligen Veranstalter oder der Institution in Verbindung zu setzen. Wer auf Nummer Sicher gehen will, lässt sich vorab akkreditieren und damit vom Veranstalter auf die Gästeliste setzen. Der Presseausweis dient dann schließlich dazu, sich am Tag der Veranstaltung am Eingang der Location offiziell auszuweisen. In der Regel wird dem Journalisten dann kostenlos Zutritt zu dem Event gewährt. Denn schließlich besucht er die Veranstaltung nicht zu seinem privaten Vergnügen, sondern ist vor Ort, um seine Arbeit zu verrichten. Der Journalist oder Blogger berichtet im Anschluss in seinem jeweiligen Medium von diesem Event, was auch für den Veranstalter selbst einen hohen Werbeeffekt hat.

Presseauweise ohne Mitgliedschaft/ohne Nachweis Zusammenfassung

Zusammenfassend gilt: Eine Presseausweis ist ein offizielles Dokument, dass Journalisten identifiziert. Sowohl fest angestellte Journalisten als auch freie Journalisten, sind berechtigt einen Presseausweis zu erhalten. Auch Blogger können einen Presseausweis ausgestellt bekommen. Dies ist auch über die einschlägigen Verbände möglich. Jedoch wird die Ausstellung eines Presseausweises an eine Mitgliedschaft in dem jeweiligen Verband gekoppelt. Dort gilt insbesondere für Blogger, dass sie hauptberuflich in diesem Metier tätig sein müssen. Beim Presseausweis, der keinen Nachweis erfordert, reicht die Versicherung des Antragsteller, dass er den Ausweis ausschließlich für seine journalistische Tätigkeit benötigt, aus. Für den Presseausweis ohne Mitgliedschaft entstehen dem Antragsteller lediglich Kosten für den Ausweis – eine Zugehörigkeit zu einem Verband ist nicht erforderlich.ings.